Therapieangebot:
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Rückenschmerzen & Gelenkbeschwerden: Langjährige Erfahrung in der Behandlung von Wirbelsäulenbeschwerden und Gelenksproblemen bei Patientinnen und Patienten jeden Alters.
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Rehabilitation nach Verletzungen: Gezielte Physiotherapie nach Unfällen oder Sportverletzungen.
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Physiotherapie nach Operationen: Professionelle Begleitung nach dem Einsatz von Knie- oder Hüftprothesen (TEP).
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Skoliose-Therapie: Dreidimensionale Skoliosebehandlung nach Katharina Schroth.
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Rheuma & chronische Schmerzen: Linderung von Schmerzen und Verbesserung der Beweglichkeit bei rheumatischen Erkrankungen.
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Prävention & Haltungsschulung: Gezielte Schmerzprävention und Beratung für einen gesunden Bewegungsapparat.
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Ergonomie & Alltagstipps: Einfache Übungen für Beruf und Haushalt (z.B. Kochen, Putzen, Büro), um Belastungen besser zu bewältigen.
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Schmerzfreie Bewegung: Funktionelles Training, damit Sie Ihren Alltag wieder ohne Einschränkungen genießen können.
Weg zur Therapie:
Überweisung:
1. Ärztliche Verordnung
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt (z. B. Orthopäde). Damit die Kosten später von Ihrer Krankenkasse anteilig rückerstattet werden können, muss diese Verordnung (je nach Versicherungsträger) vorab chefärztlich bewilligt werden.
Hinweis: Derzeit haben einige Kassen (z. B. die ÖGK) die Bewilligungspflicht für bestimmte Behandlungen gelockert oder ausgesetzt. Ich informiere Sie gerne über den aktuellen Stand bei Ihrer Versicherung.
2. Aktualität der Verordnung
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung zum Zeitpunkt des ersten Termins nicht älter als 4 Wochen (bei einigen Kassen bis zu 3 Monate) sein sollte, um einen reibungslosen Ablauf der Rückerstattung zu gewährleisten. Am besten vereinbaren Sie Ihren Termin zeitnah nach Erhalt der Verordnung.
3. Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail, um Ihren ersten Termin zu vereinbaren.
Ablauf des ersten Termins:
Jede physiotherapeutische Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Befunderhebung. In einem persönlichen Gespräch verschaffe ich mir einen Überblick über Ihre aktuellen Beschwerden, Ihre Lebenssituation sowie Ihre persönlichen Ziele.
Auf Basis dieser Analyse erstelle ich einen maßgeschneiderten Behandlungsplan, der exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Neben aktivem Training kommen in meiner Praxis auch passive Therapiemethoden zum Einsatz, wie zum Beispiel:
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Medizinische Massagen
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Sanfte Mobilisation
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Manualtherapeutische Techniken
Honorar und Kostenrückerstattung:
Als Wahlphysiotherapeutin habe ich keinen direkten Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die Therapie vorerst selbst tragen und im Anschluss eine anteilige Rückerstattung beantragen können.
Bezahlung:
Nach Abschluss Ihrer Behandlungsserie erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie bequem per Banküberweisung begleichen können.
So funktioniert die Rückerstattung:
Um einen Teil der Kosten von Ihrer Versicherung zurückzuerhalten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger (z. B. ÖGK, SVS, BVAEB) ein:
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Die von mir ausgestellte Honorarnote.
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Die (chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
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Den Zahlungsnachweis (z. B. die Bestätigung Ihrer Banküberweisung).
Die Einreichung kann persönlich, per Post oder ganz einfach online (z. B. über das Portal „MeineSV“) erfolgen.
Zusatzversicherung:
Falls Sie über eine private Zusatz- oder Unfallversicherung verfügen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Anbieter, ob dieser den verbleibenden Differenzbetrag (Selbstbehalt) übernimmt.
Terminabsage und Pünktlichkeit:
Dauer der Einheiten:
Die Dauer einer Therapieeinheit richtet sich nach Ihrer ärztlichen Verordnung und beträgt in der Regel 30, 45 oder 60 Minuten. Um die vereinbarte Zeit voll für Ihre Behandlung nutzen zu können, bitte ich Sie, pünktlich zu Ihren Terminen zu erscheinen.
Absageregelung:
Da die vereinbarte Therapiezeit exklusiv für Sie reserviert ist, bitte ich Sie, Termine im Falle einer Verhinderung spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen.
Ausfallshonorar:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine, die nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abgesagt werden, als Ausfallshonorar in voller Höhe privat in Rechnung gestellt werden müssen. Diese Kosten können nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.